Auto geerbt – was tun in den ersten Tagen?
Ein Todesfall bringt viele Aufgaben mit sich. Zwischen Beerdigung, Nachlass und Banktermin bleibt der Blick auf das geerbte Auto oft liegen. Gleichzeitig laufen Versicherung und Kfz-Steuer weiter. Deshalb brauchen Sie einen klaren Plan.
Erste Übersicht: Wo steht das geerbte Auto und in welchem Zustand?
Stellen Sie sich zuerst ein paar einfache Fragen:
- Wo steht das Fahrzeug aktuell? Garage, Straße, Tiefgarage, fremdes Grundstück?
- Ist das Auto fahrbereit oder stand es lange?
- Liegen die Fahrzeugschlüssel vor?
- Haben Sie Zugriff auf die Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, umgangssprachlich Fahrzeugschein und -brief)?
- Gibt es Hinweise auf Finanzierung oder Leasing?
Je konkreter Sie diese Punkte klären, desto schneller sind Sie in der Lage sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen telefonisch, per Mail oder WhatsApp aus Ihringen mit einem strukturierten Fragenkatalog weiter.
Wer ist Erbe – Einzelperson oder Erbengemeinschaft?
Auto geerbt? Da steht oft eine Frage zentral im Raum: Wer erbt rechtlich?
- Einzelner Erbe: Sie treffen alle Entscheidungen allein: behalten, stilllegen, verkaufen.
- Erbengemeinschaft (z. B. Geschwister): Das Auto gehört allen gemeinsam. Kein Erbe verkauft allein. Alle Miterben müssen zustimmen.
Bei einer Erbengemeinschaft entsteht oft Streit, wenn einer das geerbte Auto behalten und die anderen auszahlen soll oder wenn Uneinigkeit über den Wert besteht. In solchen Fällen hilft eine neutrale Autobewertung, zum Beispiel über unsere Online-Bewertung auf Auto bewerten bei Autoankauf Johner.
Dokumente und Nachweise: Diese Unterlagen brauchen Sie beim geerbten Auto

Bevor Sie das geerbte Auto verkaufen, abmelden oder selbst nutzen, brauchen Sie einen kleinen „Werkzeugkoffer“ an Dokumenten.
Basis-Unterlagen zum Fahrzeug
Für fast alle Schritte rund um ein geerbtes Auto helfen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Letzter HU-/TÜV-Bericht
- Serviceheft, Rechnungen über Reparaturen und Inspektionen
- Schlüssel (Haupt- und Ersatzschlüssel)
Fehlen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, wird es beim Thema „Auto geerbt ohne Fahrzeugbrief“ etwas aufwendiger. In vielen Fällen bekommen Sie bei der Zulassungsstelle Ersatzpapiere, dafür brauchen Sie allerdings einen Eigentumsnachweis und eine sogenannte eidesstattliche Versicherung, dass die Dokumente verloren gingen und kein Diebstahl vorliegt.
Erbnachweise: Erbschein, Testament, Sterbeurkunde
Bei der Frage „Auto geerbt – was tun?“ geht es fast immer um den Erbnachweis. Zulassungsstelle, Versicherung und auch seriöse Käufer wollen belegt haben, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug umzumelden oder zu verkaufen. Als Nachweise kommen ein eröffnetes Testament (notariell oder handschriftlich), ein vom Nachlassgericht ausgestellter Erbschein sowie die Sterbeurkunde des bisherigen Halters infrage.
In vielen Fällen reicht ein eröffnetes Testament aus. Gibt es jedoch kein Testament oder bestehen Unklarheiten zur Erbfolge, verlangen Behörden und Vertragspartner häufig einen Erbschein.
Sonderfall: Auto geerbt ohne Fahrzeugbrief
„Auto geerbt ohne Fahrzeugbrief“ kommt in der Praxis häufiger vor, als Sie denken – gerade wenn Unterlagen verstreut in Schubladen liegen.
In diesem Fall:
- Unterlagen durchsuchen: Ordner, Tresor, Bankschließfach, Büro, alte Akten.
- Bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob das Fahrzeug noch aktiv zugelassen ist.
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
- Erbnachweis (Erbschein/Testament)
- Eidesstattliche Versicherung zum Verlust der Papiere
Bei einem Verkauf können wir als Autoankäufer den Prozess der Ersatzpapiere unterstützen und den Aufwand für Sie reduzieren.
Rechtliche Grundlagen: Mit dem Auto eines Verstorbenen fahren?
Viele Erben fragen sich sofort: „Darf ich mit dem Auto eines Verstorbenen fahren?“, etwa, um Dinge zu erledigen oder zur Beerdigung zu fahren.
Versicherungsschutz direkt nach dem Todesfall
Nach deutschem Recht läuft die Kfz-Versicherung zunächst über den Nachlass weiter und geht automatisch auf die Erben über. Der Haftpflichtschutz bleibt bestehen, solange das Fahrzeug zugelassen ist und die Beiträge gezahlt werden. Sie fahren also nicht ohne Versicherungsschutz, nur weil der Halter verstorben ist.
Trotzdem sollten Sie die Versicherung möglichst früh kontaktieren, klären, wer neuer Versicherungsnehmer wird, und prüfen, ob sich der Beitrag ändert – etwa durch eine andere Schadensfreiheitsklasse oder einen abweichenden Fahrerkreis. Andernfalls zahlen Sie womöglich weiter Beiträge für ein Auto, das Sie gar nicht nutzen.

Wie lange darf ein Auto auf einen Verstorbenen angemeldet sein?
Streng genommen müssen Sie Änderungen der Halterdaten unverzüglich der Zulassungsstelle melden. „Unverzüglich“ heißt: ohne unnötige Verzögerung.
Die Realität: Einige Wochen tolerieren Behörden oft, gerade in der Trauerphase. Hinauszögern über Monate kann jedoch Bußgelder nach sich ziehen. Zudem haftet der Nachlass für:
- Kfz-Steuer
- Versicherungsbeiträge
- mögliche Schäden durch das Fahrzeug
Deshalb unser Rat aus der Praxis: Klare Entscheidung innerhalb der ersten 4 bis 8 Wochen, was mit dem geerbten Auto passiert.
Auto geerbt – wer haftet bei Unfällen oder Schäden?
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Für die Betriebsgefahr haftet formal weiterhin der Halter, also der Verstorbene beziehungsweise die Erbengemeinschaft, während der jeweilige Fahrer zusätzlich Verantwortung trägt, wenn er einen Unfall verursacht.
Wer mit dem geerbten Auto fährt, sollte deshalb besonders darauf achten, dass die Hauptuntersuchung gültig ist, sich das Fahrzeug in technisch sicherem Zustand befindet und ein wirksamer Versicherungsschutz besteht.
Auto Erbmasse oder Hausrat – wo gehört das Fahrzeug rechtlich hin?
Erben fragen oft, ob ein Auto Erbmasse oder Hausrat darstellt. Die Antwort beeinflusst, wie Sie das Fahrzeug in Erbauseinandersetzungen behandeln.
Auto im Nachlass als Vermögensgegenstand
Rechtlich gehört ein Pkw in der Regel zum Nachlassvermögen und damit zur Erbmasse. Das Fahrzeug wird gemeinsam mit Geld, Wertpapieren oder Immobilien in die Gesamtrechnung des Nachlasses einbezogen und entsprechend verteilt.
Nur in Ausnahmefällen kann ein Auto als begünstigter Hausrat gelten, etwa bei besonderen erbrechtlichen Konstellationen mit klarer Zuordnung. Der Regelfall bleibt jedoch: Ein Auto ist ein Vermögensgegenstand, dessen Wert in den Nachlass einfließt.
Besondere Rolle bei Ehegatten und Lebenspartnern
Zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern wird ein Auto oft als gemeinsames Familienfahrzeug betrachtet und von beiden genutzt. Für den Alltag wird das geerbte Fahrzeug deshalb häufig dem überlebenden Partner zugesprochen.
Rechtlich entscheidend bleibt jedoch, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist und was Testament oder Erbfolge vorsehen. Ein möglicher Ausgleich gegenüber weiteren Erben erfolgt dann meist über andere Vermögenswerte des Nachlasses.
Auto geerbt in der Erbengemeinschaft – so vermeiden Sie Streit
Ein heikler Punkt lautet „Auto Erbengemeinschaft“. Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, wird auch das Auto gemeinschaftliches Vermögen aller.
Erbengemeinschaft: Kein Alleingang beim geerbten Auto
Wichtige Grundregel: Kein einzelner Erbe verkauft das geerbte Auto alleine.
Für einen rechtssicheren Verkauf braucht es:
- Einvernehmliche Entscheidung der gesamten Erbengemeinschaft
- Kaufvertrag mit Unterschrift aller Erben
oder - Eine Vollmacht, durch die eine Person im Namen aller verkauft
Ohne diese Einigung riskieren Sie Anfechtungen, Streit und im Extremfall Schadensersatzforderungen innerhalb der Erbengemeinschaft.
Geerbtes Auto verkaufen in der Erbengemeinschaft – fair und transparent
Damit sich niemand benachteiligt fühlt, hilft ein transparenter Ablauf:
- Wer verkauft das Fahrzeug?
- Welchen Mindestpreis akzeptieren Sie?
- Wie wird der Erlös aufgeteilt?
Auto geerbt – behalten, verkaufen oder stilllegen?
Die Kernfrage bei jedem geerbten Auto lautet: Was wollen Sie mit dem Fahrzeug machen? Drei Optionen stehen im Raum:
- Behalten und selbst fahren
- Verkaufen
- Stilllegen und später entscheiden
Geerbtes Auto behalten und selbst nutzen
Sie spielen mit dem Gedanken, das Auto zu behalten? Wenn Sie das geerbte Auto behalten möchten, sollten Sie sachlich prüfen, ob es zu Ihrem Alltag passt, in welchem Zustand es ist und welche laufenden Kosten für Steuer, Versicherung und Wartung anfallen. Alter, Laufleistung und Pflegezustand sind dabei ebenso relevant wie Verbrauch und Unterhalt.
Gerade vermeintliche „Rentnerfahrzeuge“ wirken attraktiv, bergen aber Risiken: lange Standzeiten schaden Bremsen, Reifen und Dichtungen, Kurzstrecken belasten Motor und Abgasanlage, und Verschleißteile altern ohne viel Fahrleistung. Ein technischer Check in der Werkstatt ist daher eine sinnvolle Investition, bevor Sie sich festlegen.
Auto geerbt verkaufen – wann lohnt sich der Verkauf?
Viele Erben entscheiden sich für den Verkauf, weil kein Bedarf an einem weiteren Pkw besteht, laufende Kosten hoch sind oder Liquidität für andere Nachlassposten benötigt wird. In Erbengemeinschaften kann ein Auto schnell zum Streitpunkt werden.
Grundsätzlich stehen drei Wege offen: Privatverkauf, Verkauf an Händler oder Autoankauf sowie Inzahlunggabe beim nächsten Autokauf. Welche Option sinnvoll ist, hängt von Zeit, Aufwand und Preisvorstellung ab.
Geerbtes Auto stilllegen (abmelden) als Zwischenlösung
Wenn Sie noch unsicher sind, kann die Abmeldung eine pragmatische Zwischenlösung sein. Nach der Stilllegung fallen weder Kfz-Steuer noch Haftpflichtbeiträge an.
Das bietet sich an, wenn es Streit in der Erbengemeinschaft gibt, der Markt unklar ist oder Sie emotional Abstand brauchen. Wichtig: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht gefahren werden; Transporte erfolgen dann per Kurzzeitkennzeichen oder Anhänger.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Geerbtes Auto verkaufen – so gehen Sie vor
Damit Sie den Prozess klar vor Augen haben, finden Sie hier einen praxisnahen Ablauf, den wir bei Autoankauf Johner täglich mit Kunden durchgehen.
- Wer ist Erbe? Einzelperson oder Erbengemeinschaft?
- Liegt ein Testament oder Erbschein vor?
- Bestehen noch Finanzierungen oder Leasingverträge?
Bei Darlehen oder Leasing heißt es:
- Bank bzw. Leasinggesellschaft kontaktieren
- Klären, ob vorzeitige Ablösung möglich ist
- Restschuld ermitteln
- Offene Beträge in die Verkaufsplanung einbeziehen
Sammeln Sie:
- Fahrzeugschein (Teil I)
- Fahrzeugbrief (Teil II)
- HU-/TÜV-Bericht
- Serviceheft
- Reparaturrechnungen
- Schlüssel
Fehlt etwas, sprechen Sie uns an – wir wissen aus Erfahrung, welche Unterlagen bei welcher Zulassungsstelle akzeptiert werden und wie Sie Ersatz am besten organisieren.
Um Streit zu vermeiden und einen realistischen Preis zu erzielen, prüfen Sie:
- Online-Fahrzeugbewertung (z. B. über Online-Autobewertung von Autoankauf Johner)
- Regionale Marktpreise für ähnliche Fahrzeuge
- Besonderheiten: Scheckheft, Unfallschäden, Erstzulassung, Ausstattung
Gerade im Raum Freiburg, Breisach, Waldkirch, Lörrach oder Bad Krozingen kennen wir die lokalen Marktpreise sehr gut. Über unsere regionalen Seiten, z. B. Autoankauf in Freiburg oder Autoankauf in Waldkirch, bekommen Sie zusätzliche Informationen.
Privatverkauf:
- Höchster Verkaufspreis möglich
- Hoher Aufwand: Inserate, Besichtigungen, Probefahrten
- Risiko unseriöser Interessenten oder Nachverhandlungen
Verkauf an Händler/Autoankauf (z. B. Autoankauf Johner):
- Schnelle Abwicklung
- Fester Preis
- Sofortzahlung
- Unterstützung bei Abmeldung und Formalitäten
Inzahlunggabe beim nächsten Autokauf:
- Kombinierte Lösung, wenn Sie Ihr geerbtes Auto direkt eintauschen
- Preis oft etwas niedriger, aber logistisch bequem
Vergleich: Geerbtes Auto verkaufen – Privat, Händler, Stilllegen
Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine übersichtliche Entscheidungshilfe:
| Option | Vorteile | Nachteile | Wann sinnvoll? |
|---|---|---|---|
| Privatverkauf | Höherer Preis möglich, großer Käuferkreis | Hoher Zeitaufwand, Besichtigungen, rechtliche Unsicherheit, Betrugsrisiko | Wenn Sie Zeit, Nerven und Erfahrung im Autoverkauf haben |
| Verkauf an Händler / Autoankauf Johner | Schnell, unkompliziert, Sofortzahlung, Hilfe bei Erbnachweisen, Abmeldung inklusive | Preis meist niedriger als im optimalen Privatverkauf | Wenn Sie emotionale und organisatorische Entlastung brauchen |
| Stilllegen (Abmelden) | Keine laufenden Kosten, kein Haftungsrisiko aus Betrieb | Kein Nutzen, Fahrzeugwert sinkt mit der Zeit, Standschäden möglich | Wenn Sie mehr Zeit zur Klärung in der Erbengemeinschaft benötigen |
Geerbtes Auto und Steuer: Erbschaftsteuer und Verkauf
Beim Stichwort „Geerbtes Auto Erbschaftssteuer“ herrscht oft Unsicherheit.
Auto geerbt – Erbschaftsteuer im Überblick
Der Wert des Fahrzeugs fließt in den Gesamtwert der Erbschaft ein. Ob Sie Erbschaftsteuer zahlen, hängt vom gesamten Nachlass, Ihrem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab.
- Beispielhafte Freibeträge:
- Ehegatte/eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel (wenn Elternteil verstorben): 400.000 €
- Enkel (wenn Elternteil lebt): 200.000 €
- Übrige Erben (z. B. Geschwister, Freunde): 20.000 €
In vielen Fällen liegt der Fahrzeugwert innerhalb dieser Spielräume, während die Gesamt-Erbschaft die Freibeträge entscheidet. Hier lohnt ein Blick in die gesamte Nachlass-Situation oder eine kurze Abstimmung mit einem Steuerberater.
Geerbtes Auto verkaufen – Steuer auf den Verkaufserlös?
Die häufige Frage „geerbtes Auto verkaufen Steuer“ lässt sich meist klar beantworten: Bei privat genutzten Fahrzeugen fällt auf den Verkaufserlös in der Regel keine zusätzliche Einkommensteuer an.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehörte oder gewerblich genutzt wurde. In solchen Fällen können steuerliche Pflichten entstehen, weshalb eine professionelle Beratung sinnvoll ist.
Geerbtes Auto ummelden, abmelden oder weiterfahren
Die praktische Seite eines geerbten Autos betrifft die Zulassungsstelle.
Auto geerbt: Das Fahrzeug des Verstorbenen richtig ummelden
Sie möchten das geerbte Auto auf sich umschreiben? So gehen Sie vor:
Unterlagen vorbereiten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief
- HU-/TÜV-Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer neuen Versicherung
- Gegebenenfalls Erbschein oder Testament
Termin bei der Zulassungsstelle
Viele Zulassungsstellen verlangen einen Online-Termin. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Gebühren bezahlen
Je nach Kommune fallen unterschiedliche Gebühren an (für Ummeldung, neue Papiere, ggf. Kennzeichen).
Nach der Umschreibung läuft das Fahrzeug offiziell auf Sie als neuen Halter. Wenn Sie im Raum Freiburg, Breisach, Emmendingen oder Lörrach leben, lohnt ein Blick auf unsere regionalen Seiten, z. B.
Autoankauf in Emmendingen oder Autoankauf in Lörrach, auf denen Sie regionale Infos und Kontaktmöglichkeiten finden.
Auto abmelden nach Todesfall
Möchten Sie das Fahrzeug nicht direkt weiter nutzen, wirkt eine Abmeldung entlastend: Eine Abmeldung sorgt für einen klaren Schnitt: Es fallen keine Kfz-Steuern mehr an, kein Haftpflichtrisiko besteht und der Nachlass wird übersichtlicher. Für die Abmeldung benötigen Sie Fahrzeugschein, Kennzeichen und – falls Sie nicht im Fahrzeugbrief stehen – einen Nachweis der Erbenstellung.
Viele überlassen diesen Schritt direkt dem Käufer. Nach dem Ankauf melden wir das geerbte Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle ab und schicken Ihnen die Abmeldebestätigung zu.
Darf man mit einem geerbten Auto noch fahren?
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, eine gültige HU besteht und die Versicherung weiterläuft, dürfen Sie mit dem Auto des Verstorbenen fahren. Die Umschreibung sollten Sie jedoch nicht dauerhaft aufschieben. Erst Überblick verschaffen, dann zeitnah entscheiden – so vermeiden Sie unnötige Kosten und rechtliche Probleme.
Auto geerbt – emotionaler Umgang und praktische Tipps
Ein geerbtes Auto ist oft emotional aufgeladen, weil Erinnerungen daran hängen. Genau das macht Entscheidungen schwierig.
Emotionale Bindung vs. rationaler Blick
Fragen Sie sich ehrlich, ob Sie das Auto aus praktischen Gründen nutzen oder aus emotionalem Druck heraus behalten wollen. Beides ist verständlich. Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Steht ein geerbtes Auto überwiegend ungenutzt, verliert es an Wert, verursacht Reparaturen und führt langfristig zu Frust. Ein fairer Verkauf schafft dagegen oft Freiräume – finanziell und emotional – für Formen des Erinnerns, die besser zu Ihnen passen.
Praktische Checkliste vor dem ersten Fahren
Bevor Sie ein geerbtes Auto intensiv nutzen, arbeiten Sie kurz die folgende Liste ab:
- Luftdruck und Zustand der Reifen prüfen
- Bremsen testen (ungewöhnliche Geräusche? Schlechte Verzögerung?)
- Ölstand, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit prüfen
- Batterie-Zustand testen, wenn das Auto lange stand
- Blick auf Unterboden und Motorraum: Ölflecken, Rost, beschädigte Schläuche?
Im Zweifel bringt eine kleine Inspektion mehr Sicherheit als jede theoretische Diskussion.
Typische Fehler beim Umgang mit einem geerbten Auto
Aus vielen Gesprächen mit Erben zeigen sich immer wieder dieselben Stolperfallen. Häufig wird zu lange gezögert: Das Auto steht monatelang ungenutzt, Steuer und Versicherung laufen weiter, die HU läuft ab und der Wiederverkaufswert sinkt spürbar. Was zunächst nach Aufschub aussieht, macht den Verkauf am Ende oft komplizierter und teurer.
Ebenso problematisch sind informelle Abmachungen innerhalb der Familie nach dem Motto „Nimm du das Auto, wir regeln den Rest später“. Ohne schriftliche Vereinbarung, klare Werte und transparente Auszahlungen entstehen fast zwangsläufig Diskussionen. Hinzu kommen oft überhöhte Preisvorstellungen aus emotionaler Bindung, während der Markt nüchtern nach Alter, Laufleistung, Zustand, Modell und Ausstattung bewertet. Eine realistische Einschätzung liefert eine professionelle Autobewertung, zum Beispiel über die Autobewertung bei Autoankauf Johner.
Wie Autoankauf Johner Sie beim geerbten Auto unterstützt
Wir sitzen in Ihringen am Kaiserstuhl und konzentrieren uns bewusst auf den regionalen Markt – mit vielen Kunden aus Freiburg, Breisach, Emmendingen, Müllheim, Neuenburg, Lörrach und Umgebung. Ein geerbtes Auto sehen wir nicht als „Deal“, sondern als persönliches Thema.
Jetzt Auto bewerten lassen
Unser Ablauf für Erben
- Kontaktaufnahme
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp über unsere Startseite von Autoankauf Johner. - Kurze Ersteinschätzung
Sie erhalten eine erste Einschätzung zum Wert und zum Ablauf (Erbnachweise, Unterlagen, Abmeldung). - Fahrzeugbewertung
Online über unser Formular oder vor Ort. Auf Wunsch kommen wir im regionalen Umkreis zu Ihnen. - Festpreisangebot und Kaufvertrag
Transparent, ohne Lockangebote. Bei Erbengemeinschaften halten wir uns eng an die juristische Situation und binden alle Miterben ein. - Sofortbezahlung und Abmeldung
Sie erhalten Ihr Geld unmittelbar, wir kümmern uns um Abmeldung und übergeben Ihnen auf Wunsch die Abmeldebestätigung.
Spezielle Unterstützung für Erbengemeinschaften
Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, hilft eine neutrale Instanz, die:
- den Fahrzeugwert erklärt,
- Marktgegebenheiten erläutert,
- klare Abläufe vorschlägt.
Auf Wunsch sprechen wir mit allen Beteiligten gemeinsam und stellen den Ablauf so transparent dar, dass niemand das Gefühl hat, übervorteilt zu werden.
Weiterführende Informationen auf autoankauf-johner.de
Auf unserer Website finden Sie neben diesem Ratgeber weitere Hilfen rund um den Autoverkauf, die bei einem geerbten Auto sinnvoll sind:
- Allgemeine Tipps zum Verkauf, Preis, Unterlagen: Tipps zum Autoverkauf
- Entscheidungshilfe Privatverkauf vs. Händler: Auto beim Händler oder privat verkaufen?
- Überblick über Fahrzeugtypen, falls Sie überlegen, das geerbte Auto durch ein anderes Modell zu ersetzen: Welche Fahrzeugtypen gibt es?
- Welche Dokumente beim Autoverkauf generell relevant sind: Welche Papiere erhält der Käufer beim Autoverkauf?
Gerade wenn Sie planen, das geerbte Auto zu verkaufen, helfen Ihnen diese Hintergrundinformation bei der Vorbereitung.
Häufige Fragen rund um „Auto geerbt“
Sobald Sie rechtlich als Erbe feststehen, dürfen Sie ein geerbtes Auto verkaufen. Liegt ein Testament vor, das Sie als Erben nennt, oder haben Sie einen Erbschein, können Sie in der Regel starten. Wichtig: In einer Auto Erbengemeinschaft darf kein Miterbe allein handeln. Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen oder eine Vollmacht erteilen. Bereiten Sie alle Fahrzeugpapiere vor, klären Sie die Versicherungssituation und informieren Sie sich über den realistischen Marktwert, bevor Sie das geerbte Auto inserieren oder an einen Händler wie Autoankauf Johner verkaufen.
Für die Ummeldung eines geerbten Autos gehen Sie zur zuständigen Zulassungsstelle. Sie brauchen Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, einen Nachweis über gültige HU, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer neuen Versicherung und je nach Fall einen Erbnachweis (Testament oder Erbschein). Vor Ort beantragen Sie die Umschreibung des Fahrzeugs auf Ihren Namen. Die Zulassungsstelle trägt Sie als neuen Halter ein, ändert die Fahrzeugpapiere und erhebt die entsprechenden Gebühren. Danach läuft das geerbte Auto offiziell auf Sie.
Rein rechtlich müssen Sie Änderungen in den Halterdaten unverzüglich melden. Das bedeutet, Sie sollten die Ummeldung oder Abmeldung des Autos nach dem Todesfall nicht auf die lange Bank schieben. De facto tolerieren Behörden eine gewisse Übergangszeit, vor allem in der Trauerphase. Wenn das geerbte Auto über Monate oder noch länger auf den Verstorbenen angemeldet bleibt, drohen Bußgelder und unnötige Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung. Zudem haftet der Nachlass weiterhin für Schäden, die mit dem Auto entstehen. Eine klare Entscheidung innerhalb der ersten Wochen verhindert diese Probleme.
Wenn Sie ein Auto geerbt haben, verschaffen Sie sich zuerst Überblick: Wo steht das Fahrzeug, in welchem Zustand ist es, welche Papiere liegen vor? Klären Sie dann, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Sammeln Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Bericht, Serviceunterlagen und Erbnachweise. Informieren Sie die Kfz-Versicherung und prüfen Sie, ob Finanzierung oder Leasing besteht. Danach entscheiden Sie, ob Sie das geerbte Auto behalten, verkaufen oder stilllegen wollen. Für den Verkauf ermitteln Sie den Fahrzeugwert und wählen zwischen Privatverkauf, Händler oder Autoankauf. Bei allen Schritten unterstützt Sie Autoankauf Johner, von der Bewertung bis zur Abmeldung.
Ja, solange das Fahrzeug zugelassen ist, Versicherungsschutz besteht und HU/TÜV gültig ist, dürfen Sie mit dem Auto eines Verstorbenen fahren. Die Kfz-Versicherung geht im Todesfall auf die Erben über, der Haftpflichtschutz bleibt zunächst bestehen. Informieren Sie die Versicherung jedoch zeitnah über den Todesfall und klären Sie, wer als neuer Versicherungsnehmer eintritt. Bedenken Sie außerdem, dass Sie als Fahrer Verantwortung tragen: Das geerbte Auto muss technisch sicher sein. Langfristig ersetzen Sie die vorübergehende Nutzung durch eine klare Entscheidung: Ummelden, verkaufen oder abmelden.
Das geerbte Auto zählt zunächst zum Gesamtwert der Erbschaft, für den die Erbschaftsteuer relevant ist. Ob Sie Erbschaftsteuer zahlst, hängt von der Höhe des gesamten Nachlasses und Ihrem Verwandtschaftsgrad ab. Der spätere Verkauf eines privat genutzten geerbten Autos löst in der Regel keine zusätzliche Einkommensteuer aus. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug Betriebsvermögen war oder in einem gewerblichen Zusammenhang stand. In solchen Spezialfällen empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater. Für den normalen privaten Nachlass stellt der Verkauf eines geerbten Autos meist kein steuerliches Problem dar.
„Auto geerbt ohne Fahrzeugbrief“ erschwert den Verkauf, macht ihn aber nicht unmöglich. Zunächst suchen Sie gründlich nach den Papieren, prüfen Unterlagen, Ordner und mögliche Aufbewahrungsorte. Finden Sie den Fahrzeugbrief nicht, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle. Dort beantragen Sie eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II. Dafür brauchen Sie einen Identitätsnachweis, Erbnachweise und in der Regel eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere. Erst mit gültigen Ersatzpapieren verkaufen Sie das geerbte Auto rechtssicher. Als Autoankauf unterstützen wir Sie bei diesem Prozess und binden die Schritte in die Verkaufsabwicklung ein.



