Wir bieten faire Preise und menschlichen Umgang bei dem Autoankauf in Freiburg und ganz Südbaden.
Das brauchen Sie bei Autoankauf-Johner
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Kopie
TÜV-Bescheinigung (Prüfbericht der letzten HU/AU)
Serviceheft oder digitale Servicenachweise
Nachweise von Unfallschäden oder Reparaturen über 1.000 € (Rechnungen, Gutachten)
COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, falls vorhanden)
Bordbuch (Bedienungsanleitung und Fahrzeugpapiere-Mappe)
Zweiter Fahrzeugschlüssel (alle vorhandenen Schlüssel)
IBAN/Bankverbindung für Echtzeit-Überweisung (sofern bargeldlose Zahlung)
Gültiger Personalausweis
Weiteres Zubehör: z. B. vorhandene Sommer- und Winterreifen (inkl. Radschrauben), Schlüssel für abnehmbare Anhängerkupplung, Ladekabel bei E-/Hybridfahrzeugen
Wie die Auflistung zeigt, erhält der Käufer eines Gebrauchtwagens eine ganze Mappe voller wichtiger Dokumente. Diese reichen von den behördlichen Zulassungspapieren bis zu Service- und Reparaturnachweisen. Darüber hinaus sollten auch alle zum Fahrzeug gehörenden Gegenstände (Ersatzschlüssel, Zubehör) und persönlichen Verkäuferangaben für den Vertragsabschluss bereitstehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Papiere und Unterlagen näher erläutert – warum sie notwendig sind und worauf zu achten ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) sind die wichtigsten Dokumente beim Autokauf. Ohne diese beiden Papiere kann weder eine Zulassung noch Abmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Sie sind sozusagen die „Geburtsurkunde“ und der Eigentumsnachweis des Autos. Teil I (der Fahrzeugschein) enthält die aktuellen technischen Daten und bestätigt die Zulassung des Kfz für den Straßenverkehr. Teil II (der Fahrzeugbrief) weist den Halter aus und belegt, wer über das Fahrzeug verfügen darf. Beide Dokumente müssen Sie dem Käufer bei Verkauf aushändigen, damit der neue Besitzer das Auto auf seinen Namen ummelden kann. Falls ein Dokument verloren gegangen ist, lässt es sich zwar bei der Zulassungsstelle neu beantragen, dies ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden – sorgen Sie daher dafür, dass Fahrzeugschein und -brief stets sicher verwahrt und verfügbar sind.
Tipp
Sollten Sie den Verkauf noch nicht finalisieren wollen und zunächst nur eine Fahrzeugbewertung vornehmen lassen (z. B. bei einem Händler oder Autoankauf-Service), reicht es oft aus, Zulassungsbescheinigung Teil II zunächst nur in Kopie vorzulegen. Zum endgültigen Verkauf muss dann das Original des Fahrzeugbriefs mitgebracht und übergeben werden. So behalten Sie die Kontrolle über das Dokument, bis wirklich alle Verkaufsmodalitäten geklärt sind.
Zusätzlich zu Fahrzeugschein und -brief sind in bestimmten Fällen weitere amtliche Fahrzeugdokumente relevant. Umbauten oder Tuning-Teile am Fahrzeug haben beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten, sofern sie nicht bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Diese ABE-Papiere sollten ebenfalls an den Käufer übergeben werden, da sie mitgeführt werden müssen und für die Polizei oder spätere TÜV-Prüfungen als Nachweis dienen. Ein weiteres Dokument ist die COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Dieses Papier wird bei Neuwagen innerhalb der EU vom Hersteller ausgehändigt und bestätigt, dass das Fahrzeug dem EU-Typgenehmigungsstandard entspricht. Für gewöhnlich wird ein Auto, das bereits in Deutschland zugelassen war, auch ohne Vorlage des COC zugelassen, da alle technischen Daten in den Zulassungsbescheinigungen stehen. Dennoch ist es sinnvoll, das COC-Dokument aufzubewahren und beim Verkauf mitzugeben – besonders wenn der Käufer das Fahrzeug vielleicht im EU-Ausland anmelden will, vereinfacht das COC dort die Zulassung erheblich. Kurz gesagt: Alle offiziellen Fahrzeugpapiere gehören in die Hand des Käufers, damit dieser das Auto ohne Probleme ummelden oder weiterverkaufen kann.

TÜV-Bescheinigung (Prüfbericht der HU/AU)
Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich TÜV-Bescheinigung – ist ein weiterer wichtiger Nachweis, den Sie dem Käufer aushändigen sollten. Daraus geht hervor, wann das Fahrzeug zuletzt die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (HU/AU) bestanden hat und welche eventuellen Mängel festgestellt wurden. Bei Autos, die älter als 3 Jahre sind, ist ein gültiger HU-Prüfbericht für eine neue Zulassung unerlässlich. Zwar klebt am hinteren Nummernschild eine HU-Plakette, aber für die Zulassung reicht diese nicht aus – der schriftliche Prüfbericht muss vorgelegt werden. Der Käufer wird in den Unterlagen auch prüfen, bis wann die HU gültig ist und ob Mängel vermerkt waren bzw. inzwischen behoben wurden. Ein lückenloser TÜV-Bericht, idealerweise ohne festgestellte Mängel, schafft Vertrauen und ist oft ein Pluspunkt beim Verkauf.
Stellen Sie also sicher, dass Sie den aktuellen HU/AU-Bericht bereithalten. Sollte die Plakette demnächst ablaufen oder gar keine gültige Prüfung mehr vorliegen, ist es ratsam, vor dem Verkauf noch eine neue HU durchführen zu lassen – ein frisch geprüfter Wagen lässt sich deutlich leichter und oft zu einem besseren Preis verkaufen.
Serviceheft und Wartungsnachweise
Ein gepflegtes Serviceheft (Scheckheft) ist zwar gesetzlich keine Pflicht beim Autoverkauf, stellt aber einen großen Mehrwert für den Käufer dar. Im Serviceheft sind alle regelmäßigen Inspektionen und Wartungen vermerkt – Ölwechsel, Filterwechsel, Bremsflüssigkeit, Zahnriemenwechsel etc. – meist mit Datum, Kilometerstand und Werkstattstempel. Dadurch kann der Käufer nachvollziehen, ob Sie alle vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle eingehalten haben und wie der technische Zustand gepflegt wurde. Ein lückenlos „scheckheftgepflegtes“ Fahrzeug signalisiert Zuverlässigkeit und einen sorgsamen Vorbesitzer, was den Wert des Gebrauchten steigern kann.
Heutzutage haben manche neuere Fahrzeuge kein gedrucktes Serviceheft mehr, sondern digitale Servicenachweise (die Werkstatt pflegt Einträge in einer Online-Datenbank des Herstellers). In so einem Fall sollten Sie dem Käufer zumindest Ausdrucke oder Nachweise dieser digitalen Servicehistorie mitgeben oder ihn darüber informieren, wie er die Wartungshistorie einsehen kann.
Neben dem Scheckheft an sich gehören auch Wartungs- und Reparaturrechnungen in die Unterlagen, soweit vorhanden. Sammeln Sie Belege über durchgeführte Inspektionen, Ölwechsel, Zahnriemenwechsel etc. und übergeben Sie diese dem neuen Besitzer. So hat der Käufer schwarz auf weiß, was am Fahrzeug bereits erneuert wurde. Zudem sind Rechnungen nützlich, um die Echtheit der Serviceeinträge zu untermauern und den Kilometerstand plausibel zu machen (da auf Rechnungen meist ebenfalls der km-Stand vermerkt ist).
Reparatur- und Unfallnachweise (Rechnungen, Gutachten)
Ebenfalls von großem Interesse für jeden Käufer sind Nachweise über Unfallschäden oder größere Reparaturen. Hat Ihr Fahrzeug in der Vergangenheit einen Unfall gehabt oder teure Reparaturen (z. B. Motor, Getriebe) über sich ergehen lassen müssen, sollten Sie entsprechende Reparaturrechnungen, Teile-Rechnungen oder Gutachten bereithalten und übergeben. Insbesondere bei Unfallschäden über etwa 1.000 € ist Transparenz wichtig. Anhand der Werkstattrechnungen kann der Käufer erkennen, welche Schäden repariert wurden und mit welchen Teilen. Dies schafft Vertrauen, dass nichts Wesentliches verschwiegen wird, und der Käufer weiß, welche Teile eventuell schon erneuert wurden. Auch etwaige Gutachten (z. B. von einem Gutachter nach einem Unfall oder Wertgutachten) können dem neuen Besitzer hilfreich sein.
Scheuen Sie sich nicht, dem Käufer einen ganzen Ordner an Unterlagen zu überreichen – je mehr Fahrzeughistorie, desto besser. In der Regel gilt: Alles was das Auto selbst betrifft, können Sie bedenkenlos mitgeben, nur persönliche Dokumente (alte Versicherungsunterlagen, Steuerbescheide, Vorbesitzerdaten etc.) sollten Sie vorher aussortieren.
Bordbuch und Bedienungsanleitung
Beispiel einer Fahrzeug-Bordmappe mit allen Unterlagen: Zulassungsbescheinigungen, Serviceheft, TÜV-Bericht, Bedienungsanleitung und Rechnungen sollten beim Verkauf bereitliegen.
Jedes Auto verfügt idealerweise über ein Bordbuch bzw. eine Dokumentenmappe, in der sich die Bedienungsanleitung und weitere Unterlagen befinden. Diese Betriebsanleitung des Fahrzeugs sollte ebenfalls an den Käufer übergeben werden. Gerade bei modernen Autos mit vielen elektronischen Funktionen oder bei Sonderausstattungen (Navigationsgerät, Soundsystem etc.) ist die Anleitung nützlich, damit der neue Besitzer alle Features bedienen kann. Bei älteren Fahrzeugen ist die gedruckte Anleitung oft die einzige Quelle für bestimmte Einstellungen oder Wartungshinweise, da es noch keine digitalen Handbücher gab.
Zur Bordmappe gehören häufig auch Service-Broschüren, Notfallkarten (z. B. Unfallhilfe oder Pannenservice-Kontakte) und ggf. Radiocodes oder Codekarten für Wegfahrsperren. Übergeben Sie dem Käufer die komplette Mappe mit allen diesen Unterlagen. So stellen Sie sicher, dass er alle Informationen beisammen hat, die mit dem Fahrzeug zu tun haben.
Fahrzeugschlüssel und weiteres Zubehör
Neben den Papieren darf auch die Hardware nicht vergessen werden: Alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel sind dem Käufer auszuhändigen. In der Regel wurden beim Neuwagen zwei Schlüssel geliefert – beide (sowie etwaige dritte Notschlüssel oder Werkstatt-Schlüsselkarten) müssen dem neuen Eigentümer übergeben werden. Der Käufer bestätigt im Kaufvertrag idealerweise den Erhalt aller Schlüssel, sodass Klarheit besteht. Neue Schlüssel sind sehr teuer, daher erhöht ein vollständiges Schlüsselsatz ebenfalls das Vertrauen des Käufers.
Prüfen Sie darüber hinaus, ob zusätzliches Zubehör oder Extras mitverkauft werden, und übergeben Sie diese bei der Fahrzeugübergabe. Dazu zählen beispielsweise ein Satz Winterreifen oder Sommerreifen (inklusive der passenden Radschrauben), falls Sie diese mit anbieten – listen Sie solche Extras auch im Kaufvertrag auf. Haben Sie eine abnehmbare Anhängerkupplung, gehört der dazugehörige Schlüssel (für das Schloss der Kupplung) dem neuen Besitzer in die Hand gedrückt. Bei Hybrid- oder Elektroautos ist in der Regel ein Ladekabel Bestandteil des Zubehörs; auch dieses sollten Sie nicht vergessen, dem Käufer mitzugeben. Gleiches gilt für Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten – diese sind zwar meist Pflichtausstattung im Auto und oft schon vorhanden, aber es schadet nicht sicherzustellen, dass sie im Fahrzeug bleiben.
Alles, was zum Fahrzeug gehört oder dessen Nutzung betrifft, sollte der Käufer am Ende des Verkaufs vorfinden. Notieren Sie im Zweifel im Kaufvertrag, welche Zubehörteile übergeben wurden (z. B. „inklusive 4 Winterreifen auf Stahlfelge, 1 Abschlepphaken, 2 Ladekabel“ etc.), um Missverständnissen vorzubeugen.
Kaufvertrag und Ausweis des Verkäufers
Vor der eigentlichen Übergabe von Geld, Schlüsseln und Papieren sollte unbedingt ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden. Dieser Vertrag hält alle Details des Verkaufs rechtsverbindlich fest und ist für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig. Als Verkäufer sollten Sie darauf achten, alle wichtigen Angaben im Vertrag zu vermerken: vollständige Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Kaufpreis, genaue Fahrzeugdaten (FIN/Fahrgestellnummer, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand, etc.) sowie eine Auflistung aller übergebenen Schlüssel, Papiere und Zubehörteile. Beide Parteien unterschreiben den Vertrag und erhalten je ein Exemplar.
Für das Ausfüllen des Kaufvertrags ist auch Ihr gültiger Personalausweis erforderlich (ebenso sollte der Käufer seinen Ausweis bereithalten). Im Vertrag werden oft die Personalausweis- oder Reisepassnummern von Käufer und Verkäufer notiert, um die Identität festzuhalten. Vergleichen Sie die Ausweisdaten des Käufers und notieren Sie sie korrekt – so schützen Sie sich vor späteren Unklarheiten. Bringen Sie also Ihren Ausweis zum Verkaufstermin mit und heften Sie am besten eine Kopie Ihres Ausweises für den Käufer an dessen Vertragsausfertigung an. Das schafft zusätzliches Vertrauen.
Der schriftliche Kaufvertrag ist letztlich auch für den Käufer ein wichtiges „Papier“, das er erhält. Er dient als Eigentumsnachweis und enthält alle Vereinbarungen, z. B. über bekannte Mängel oder Sondervereinbarungen. Sollte es später Unstimmigkeiten geben, können beide Seiten auf den Vertrag verweisen. Nutzen Sie am besten einen Muster-Kaufvertrag (z. B. vom ADAC oder einer Versicherung) und passen Sie ihn an Ihren Verkauf an, um nichts Wichtiges zu vergessen. Wichtig: Keine Übergabe ohne schriftlichen Vertrag! Auch wenn mündliche Absprachen rechtlich gültig sein können, verlassen Sie sich im eigenen Interesse nicht darauf.
Sichere Bezahlung (Echtzeit-Überweisung)
Ist der Vertrag unterschrieben, geht es an die Bezahlung und die finale Übergabe. Hier hat sich heutzutage die bankbestätigte Überweisung in Echtzeit (SEPA-Echtzeitüberweisung) als sehr sichere und schnelle Zahlungsmethode bewährt. Dabei überweist der Käufer den Kaufbetrag vor Ort per Online-Banking-App direkt auf das Konto des Verkäufers. Innerhalb weniger Sekunden ist der Geldeingang auf Ihrem Konto sichtbar, und die Überweisung ist genauso sicher wie eine normale Online-Überweisung. Sie als Verkäufer sollten im Vorfeld Ihre IBAN bereithalten, um sie dem Käufer für die Echtzeit-Überweisung mitzuteilen. Sobald Sie auf dem Smartphone oder Kontoauszug sehen, dass das Geld angekommen ist, können Fahrzeug, Schlüssel und Papiere sofort übergeben werden. Achten Sie darauf, dass sowohl Ihre Bank als auch die Bank des Käufers diese Echtzeit-Überweisung unterstützen (ggf. vorher erkundigen, viele Banken bieten diesen Service bereits standardmäßig an).
Die Echtzeit-Überweisung bietet gegenüber Bargeld den Vorteil, dass kein Sicherheitsrisiko durch das Mitführen hoher Summen entsteht und kein Falschgeldrisiko besteht. Alternative Zahlungsmethoden wie ein treuhänderisches Notaranderkonto sind zwar ebenfalls sicher, aber aufwändiger und meist unnötig, wenn beide Parteien anwesend sind. Von Barzahlungen oder Schecks kann man natürlich auch Gebrauch machen – sollte es doch Bargeld sein, zählen Sie es gemeinsam sorgfältig nach und nutzen Sie möglichst einen Treffpunkt in Banknähe, um das Geld direkt einzuzahlen. In jedem Fall gilt: Erst wenn das Geld erhalten bzw. gezählt ist, sollten Sie Fahrzeug und Dokumente endgültig aus der Hand geben.
Nach dem Verkauf: Meldung an Versicherung und Behörde
Sind alle Papiere übergeben und das Auto wechselt den Besitzer, gibt es abschließend noch einen wichtigen Schritt für Sie als Verkäufer: Informieren Sie unverzüglich Ihre Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle darüber, dass Sie das Fahrzeug verkauft haben. Hierfür füllt man meist eine Verkaufsmitteilung/Veräußerungsanzeige aus und schickt sie an die Versicherung sowie die Zulassungsbehörde. Diese Mitteilung enthält u. a. Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer, Datum/Uhrzeit der Übergabe und die Unterschriften. Warum ist das wichtig? Zum einen wird damit das Fahrzeug steuerlich und versicherungstechnisch auf den neuen Halter umgemeldet. Zum anderen dient es Ihrem eigenen Schutz: Sollte der Käufer es versäumen, den Wagen umzumelden, oder sollte kurz nach dem Verkauf ein Verkehrsverstoß begangen werden, können Sie durch die Verkaufsanzeige nachweisen, dass das Auto bereits nicht mehr in Ihrem Besitz war. Sie sind dann aus der Haftung raus.
Nachdem all diese Schritte erledigt sind, können Sie dem Verkauf gelassen entgegensehen. Sie haben dem Käufer sämtliche Papiere, Schlüssel und Informationen übergeben, die er für einen erfolgreichen Start mit dem neuen Fahrzeug braucht. Mit einer solchen Vorbereitung verläuft die Übergabe schnell und stressfrei – und beide Seiten sind rechtlich auf der sicheren Seite. Vergessen Sie nicht, dem Käufer eine gute Fahrt zu wünschen! Schließlich endet mit der ordentlichen Überreichung aller Unterlagen ein erfolgreicher Autoverkauf, von dem beide Parteien profitieren.
Quellen
Die oben genannten Empfehlungen basieren auf bewährten Ratgebern und Informationen von ADAC, Allianz, Kroschke und weiteren Experten zum Thema Autokauf und -verkauf. Diese Quellen unterstreichen die Bedeutung vollständiger Fahrzeugpapiere und einer sicheren Verkaufsabwicklung im Interesse von Käufer und Verkäufer.
Viel Erfolg bei Ihrem Autoverkauf!
FAQ – Papiere zum Autoverkauf
Der Käufer erhält die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst bei der endgültigen Fahrzeugübergabe, nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet und die Bezahlung vollständig erfolgt ist. Bei einer vorherigen Fahrzeugbewertung genügt eine Kopie des Fahrzeugbriefs – das Original bleibt bis zum Abschluss des Verkaufs beim Verkäufer.
Pflicht sind mindestens die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), der gültige TÜV-/HU-Bericht sowie – falls vorhanden – COC-Dokument, Serviceheft, Bedienungsanleitung/Bordbuch und alle Fahrzeugschlüssel. Auch Nachweise zu größeren Reparaturen oder Unfallschäden sollten mitgegeben werden.
Der Käufer erhält alle amtlichen Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, ggf. COC-Dokument, TÜV-Bescheinigung, Serviceheft und Bordbuch, alle Fahrzeugschlüssel sowie eventuelles Zubehör (z. B. Winterreifen, Ladekabel bei E-/Hybridautos). Zudem bekommt er den schriftlichen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.
Für den Verkauf sind zwingend erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
- Gültige TÜV-/HU-Bescheinigung
- Gültiger Personalausweis
Zusätzlich empfohlen: Serviceheft, COC-Dokument, Reparatur- und Unfallnachweise, alle Schlüssel, Zubehörlisten und IBAN für Echtzeitüberweisung.
Als Käufer brauchen Sie in der Regel:
- Gültigen Personalausweis
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) für die Zulassung
- Kaufpreis bzw. vereinbarte Zahlungsart
- Bei Händlerkauf ggf. Finanzierungsunterlagen
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Ihnen der Verkäufer alle notwendigen Fahrzeugpapiere und Schlüssel vollständig übergibt.



