Der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erklärt
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als „Fahrzeugschein“, ist ein entscheidendes Dokument für jeden Fahrzeugbesitzer. Er enthält eine umfangreiche Palette von Informationen über das Fahrzeug sowie dessen Eigentümer.
Insbesondere beim Autoverkauf ist der Fahrzeugschein von enormer Bedeutung, da er potenziellen Käufern wesentliche Details über das Fahrzeug bereitstellt. Darüber hinaus legt er zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (umgangssprachlich „Kfz-Brief“ genannt) die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf Ihres Fahrzeugs fest und dient somit als offizieller Ausweis des Fahrzeugs.
Die Vorderseite des Fahrzeugscheins
Seite 1 enthält alle grundlegenden Daten über das Fahrzeug auf einen Blick. Die Identifikationsnummer, gefolgt vom amtlichen Kennzeichen und Name und Anschrift des Fahrzeughalters.
Beim privaten Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein erster Blick auf den „Kfz-Schein“ notwendig, damit die wesentlichen Daten am Fahrzeug und Angaben aus der Verkaufs-Anzeige des Verkäufers abgeglichen werden können.
Die Fahrzeugidentifikationsnummer
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), auch bekannt als Fahrgestellnummer oder VIN (Vehicle Identification Number) ist eine eindeutige Kennzeichnung, die jedem Fahrzeug zugewiesen ist. Sie dient dazu, Fahrzeuge eindeutig identifizieren zu können.
Sie setzt sich aus verschiedenen Schlüsselnummern und Kennziffern zusammen und gibt Informationen über den Hersteller, das Modell-, das Baujahr, Ausstattung und weitere wichtige Informationen preis. Die Fahrgestellnummer ist seit 1980 immer 17-stellig und im „Kfz-Schein“ unter Punkt „E“ zu finden.
Feld E die Fahrzeugidentifikationsnummer kurz FIN
Wo finden Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer am Fahrzeug?
Die FIN können Sie an verschiedenen Stellen Ihres Fahrzeugs finden:
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- An der B-Säule des Türrahmens Ihres Fahrzeugs auf dem Typenschild
- Je nach Hersteller auch von außen unterhalb der Windschutzscheibe eingeschlagen
- Je nach Hersteller im Motorraum auf der Federbeinstütze
- Im Motor- oder Kofferraum
Dafür brauchen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer
Besonders beim Autoverkauf ist die Fahrzeugidentifikationsnummer für folgende Dinge wichtig:
Identifikation des Fahrzeugs: Die Fahrgestellnummer dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Fahrzeugs.
Überprüfung der Fahrzeughistorie: Potenzielle Käufer können mit der FIN vergangene Unfälle, Reparaturen und Diebstähle bezogen auf dieses Fahrzeug überprüfen. Die Bezeichnung unfallfrei kann durch Sie jederzeit beim An- und Verkauf von Fahrzeugen überprüfen lassen. Insofern die Arbeiten bei einem Marken-autorisierten Betrieb durchgeführt worden sind. Freie Werkstätten tragen i.d.r. nur Versicherungsleistungen z. B. Hagel in ein Zentralregister ein.
Versicherungs- und Registrierungsprozesse: Käufer benötigen die eindeutige Identifikationsnummer für die Registrierung und Versicherung des Fahrzeugs nach dem Kauf.
Identifizierung von Ersatzteilen: Auch beim Kauf von Ersatzteilen wird die FIN benötigt, um sicher gehen zu können, dass sie für das spezifische Fahrzeug geeignet sind.
Typenschlüsselnummer im Fahrzeugschein
In den Feldern 2.1 und 2.2 finden Sie die HSN und TSN-Nummer für Ihr Auto. Jeder Hersteller hat für seine Fahrzeuge einen eigenen Zahlencode, die sogenannten Herstellerschlüsselnummern.
Die Typenklasse ist relevant, wenn Sie sich beim Kauf eines Fahrzeugs über die Kosten für die Kfz-Versicherung informieren möchten. Fahrzeuge werden nach den Typenklassen und der Häufigkeit von Unfällen mit diesen Fahrzeugen bewertet.
Die Erstzulassung
Links neben der HSN und TSN finden Sie auch das Datum der Erstzulassung. Hier ist ersichtlich, wann das Fahrzeug erstmalig von einer Behörde zugelassen wurde.
Die Erstzulassung ist keine Auskunft über das Baujahr. Ihr Auto kann beispielsweise erst 2006 zugelassen worden sein, aber bereits 2004 vom Band gelaufen sein.
Die PS / KW im Fahrzeugschein
Die Leistungsangaben Ihres Fahrzeugs werden in Pferdestärken (PS) oder Kilowatt (kW) angegeben und sind im Fahrzeugschein, auch als Zulassungsbescheinigung Teil I bekannt, aufgeführt. Diese Angaben geben die Motorleistung des Fahrzeugs an.
In den technischen Daten ist oft eine Zeile mit “Leistung in kW” und/oder “Leistung in PS” angegeben, aus welchen Sie die Leistung Ihres Fahrzeugs entnehmen können. Da PS und kW unterschiedliche Maßeinheiten sind, können Sie diese nach Ihrem Bedarf einfach umrechnen:
- KW mit 1,36 multiplizieren = PS
- PS mit 0,74 multiplizieren = kW
Warum PS und KW unterscheiden werden
PS und kW werden unterschieden. Kilowatt ist zwar die international festgelegte Maßeinheit für die Leistung von Verbrennungsmotoren, jedoch wird auch in PS gemessen, da dies eine traditionelle Bedeutung hat.
Internationale Vielfalt: Da es viele kulturelle und regionale Unterschiede gibt, verwenden manche Länder die Einheit kW und andere bevorzugen PS zur Messung.
Traditionelle Verwendung von PS: PS ist eine traditionelle Einheit und stammt aus der Zeit der Dampfmaschinen. Da früher Pferde für die Arbeit und den Transport eingesetzt wurden, war dies so eine praktische Methode, um die Leistung von Pferden zu vergleichen.
Metrische Einheit kW: kW ist eine metrische Einheit für Leistung. Sie wird international weit verwendet und ist Teil des Internationalen Einheitensystems (SI). Diese Einheit ist leicht verständlich und vergleichbar und wird deshalb als standardisierte Methode zur Messung von Leistung verwendet.
Ihre Übersicht zum Fahrzeugschein:
Fahrzeugbreite und Fahrzeuglänge im Fahrzeugschein
Die Fahrzeugbreite sowie -länge sind wichtige Daten, welche im Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden sind.
Die Fahrzeugbreite
Die Fahrzeugbreite ist unter Punkt 19 in der 2. Zeile rechts im Fahrzeugschein aufgeführt und beschreibt die horizontale Ausdehnung des Fahrzeugs von einer Seite zur anderen. In den meisten Fahrzeugscheinen wird die Fahrzeugbreite in Millimetern angegeben.
Die Fahrzeuglänge
Die Fahrzeuglänge ist unter Punkt 18 in der 2. Zeile links im Fahrzeugschein aufgeführt und beschreibt die vertikale Ausdehnung des Fahrzeugs von vorne (meistens der Stoßstange) nach hinten (meistens der Heckstoßstange). Auch die Fahrzeuglänge wird größtenteils in Millimetern angegeben.
Fahrzeugbreite und Seitenspiegel.
Beachten Sie, dass die Außenspiegel des Fahrzeuges nicht in der angegebenen Breite im Fahrzeugschein enthalten sind und die tatsächliche Breite Ihres Fahrzeugs mit ausgeklappten Seitenspiegeln größer sein kann.
Umbauten und Sondereintragungen im Fahrzeugschein
Ab und an werden an einem Fahrzeug Umbauten vorgenommen. Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs sind die Eintragungen in Feld 22 unter „Bemerkungen“ vielleicht wichtig.
Hier finden Sie Hinweise zu technischen Änderungen, besonderen Ausrüstungen oder sonstigen relevanten Informationen, die durch die Zulassungsstelle oder eine Prüforganisation bestätigt wurden.
Je nach Veränderung könnte dies den Wert Ihres Fahrzeugs sogar erhöhen oder den Geschmack gewisser Kaufinteressenten treffen.
Auch beim Kauf eines Fahrzeugs sollten Sie die Sondereintragungen prüfen. Wurden Umbauten nicht eingetragen und vom TÜV oder der DEKRA abgenommen, so kann Ihre Versicherung im Schadensfall die Zahlung vermeiden.
Art des Aufbaus
Im Feld D.3 findet sich noch die Art des Aufbaus. Diese beschreibt die Bauweise oder Karosserieform Ihres Fahrzeugs. Beispiele für die Art des Aufbaus sind Limousine, Kombi, Cabrio, SUV, Coupé, Roadster oder Transporter.
Feld 4 zur Art des Aufbaus
Die Art des Aufbaus ist auch für Versicherungen interessant. Diese nutzen die Angaben bei der Berechnung der Prämien. Beispielsweise können SUVs oder Sportwagen höhere Prämien haben als Limousinen oder Kombis.
Nachfolgend gebe ich ihnen noch wissenswerte Fakten und ein paar Tipps mit auf den Weg:
Praktische Tipps rund um Ihren Fahrzeugschein
Der Fahrzeugbrief auch Zulassungsbescheinigung Teil 2
Die Zulassungsbescheinigung Teil II oder umgangssprachlich auch „Kfz-Brief“ genannt, ist beim Fahrzeugkauf das wichtigste Dokument. Vergewissern Sie sich beim Fahrzeugkauf, dass der Verkäufer auch im physischen Besitz dieses Dokumentes ist.
Sollte ein Fahrzeug z. B. geleast oder kreditfinanziert sein, dann ist dieses Dokument i. d. R. bei der finanzierenden Bank eingelagert und somit auch noch mit einer Restschuld belastet.
Bei Neuanmeldungen ist neben dem Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Da die Zulassungsbescheinigung Teil 2 als Nachweis des Eigentums gilt,
sollte sie nie im Fahrzeug, sondern immer sicher bei Ihnen zu Hause oder in einem Tresor verwahrt werden. Darum behalten Autobanken bei Kredit- oder Leasingverträgen auch den zweiten Teil ein, bis die offene Forderung beglichen worden ist.
Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2
Im Teil 2 stehen im Gegensatz zum Teil 1 lediglich technisch-reduzierte Angaben, jedoch gibt der Kfz-Brief Auskunft über die Anzahl der Vorbesitzer. Die letzten beiden Halter sind auf dem DINA4 Dokument mit Name und Anschrift aufgeführt.
Sollte das Fahrzeug mehr als drei Vorhalter haben, dann ist die Gesamtanzahl der Besitzer unter Punkt B(1) aufgeführt.
Ein Eintrag im Brief ist mit – gekennzeichnet, beim 2. Besitzer steht eine 1, beim 3. Besitzer eine 2. Bei mehr als 3 Fahrzeughaltern wird durch die Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung ausgegeben.
Im unteren Teil finden sich vermehrt dieselben Angaben wie im Fahrzeugschein. Sollten Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist ein Abgleich der Daten sicher nicht verkehrt. Auch beim Autoankauf wird Ihr Händler primär diese Daten abgleichen.
Was tun, wenn Sie keinen Fahrzeugbrief mehr haben
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar, dann ist es unbedingt erforderlich bei Ihrer Zulassungsstelle persönlich vorzusprechen. Zum Wiedererlangen nehmen Sie weitere Unterlagen mit, die eindeutig nachweisen, dass Sie „Besitzer“ des Fahrzeuges sind.
Hierzu empfehlen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kauf- oder Schenkungsvertrag
- letzte Hauptuntersuchung.
Viele Zulassungsbehörden verlangen auch die Ableistung einer eidesstattlichen Erklärung.
Ein solches Prüfverfahren dauert je Behörde circa 6 Wochen. Die Kosten belaufen sich auf grob 160,– € sind aber je Behörde ebenfalls sehr variabel und können leider nicht pauschalisiert werden.